Haben Mitarbeiter einen längeren Anfahrtsweg zur Arbeit, kann ihr Arbeitgeber ihnen einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Mit diesem Extrabetrag können Arbeitnehmer die Fahrtkosten ausgleichen, die ihnen bei der täglichen Fahrt zu ihrer Arbeitsstätte entstehen. Auch wenn dieser Fahrtkostenzuschuss mit einigen Vorteilen einhergeht, wie zum Beispiel einer vergünstigten Besteuerung, können sich für Arbeitnehmer trotzdem auch Nachteile aus so einer Vereinbarung ergeben. Wir haben zusammengefasst, worauf Arbeitnehmer beim Fahrtkostenzuschuss 2023 achten sollten.
Welche Nachteile hat der Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer?

Wenn Arbeitnehmer nicht zufällig direkt neben ihrer Tätigkeitsstätte wohnen, sind sie auf ihr Auto oder auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Dadurch entstehen ihnen Kosten, die sich im Laufe eines Jahres durchaus summieren können. Insbesondere die steigenden Energie- und Kraftstoffpreise reißen momentan große Löcher in die Budgets von Angestellten und Arbeitnehmern.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern deshalb einen Zuschuss gewähren, mit dem ein Teil der täglichen Anfahrtskosten zur Arbeitsstätte ausgeglichen werden kann. Diese Leistung des Arbeitgebers ist freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe ein Fahrtkostenzuschuss gewährt wird, legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld arbeitsvertraglich fest.
Der Fahrtkostenzuschuss wird zusammen mit dem monatlichen Entgelt ausgezahlt und ist nicht zweckgebunden. Das heißt, dass der Empfänger des Fahrtkostenzuschusses das Geld nicht unbedingt für die nächste Tankfüllung oder Fahrzeugreparatur ausgeben muss, sondern frei darüber verfügt.
Der Fahrtkostenzuschuss kann aber durchaus auch Nachteile für Arbeitnehmer haben. Insbesondere dann, wenn es auf einen höheren Lohn ankommt, wirkt sich der Fahrtkostenzuschuss nachteilig aus. Denn viele Arbeitgeber gewähren den Fahrtkostenzuschuss anstelle einer Gehaltserhöhung. Arbeitnehmer bekommen dann zwar durch den Zuschuss monatlich mehr Geld ausgezahlt, ihr eigentlicher Lohn bleibt aber gleich. Denn der Zuschuss ist nicht Teil des monatlichen Entgelts, sondern wird steuerrechtlich separat behandelt.
Nachteile beim Fahrtkostenzuschuss im Überblick

Der Fahrtkostenzuschuss unterscheidet sich von der Kilometerpauschale dadurch, dass er monatlich ausgezahlt wird: Statt erst bei der jährlichen Steuererklärung das Geld zurückzuerhalten, bekommen Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss zusammen mit ihrem regulären Lohn ausgezahlt. Dieser zusätzliche Betrag ist für sie steuerfrei, die Steuern zahlt der Arbeitgeber.
Geringerer Lohn
Für Arbeitgeber fühlt sich ein Fahrtkostenzuschuss also eigentlich wie eine Lohnerhöhung an: Sie erhalten monatlich mehr Geld von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt, über das sie frei verfügen können. Problematisch wird es aber, wenn ihnen eigentlich eine Lohnerhöhung zustünde, der Arbeitgeber aber auf einen Fahrtkostenzuschuss anstelle der Lohnerhöhung beharrt.
Denn der Fahrtkostenzuschuss wird mit lediglich 15 Prozent besteuert, die der Arbeitgeber trägt. Durch den geringeren Steuersatz ist der Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitgeber weitaus günstiger als eine echte Lohnerhöhung. Die für Lohnzahlungen üblichen Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge fallen bei einem Fahrtkostenzuschuss nämlich weg. Es ist also zunächst einmal im Interesse des Arbeitgebers, statt einer Lohnerhöhung einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren.
Arbeitnehmer sollten sich hier bewusst sein, dass ihnen ein tatsächlich höherer Lohn mehr Vorteile bringen kann, als ein Fahrtkostenzuschuss. Denn für sämtliche Berechnungen wie zum Beispiel die Anspruchshöhe von Arbeitslosen- und Krankengeld wird der reale Lohn herangezogen. Auch bei der Berechnung des Rentenanspruchs geht die Rentenkasse vom realen Lohn aus.
Geringeres Arbeitslosengeld und Krankengeld
Wird der Arbeitnehmer für längere Zeit krank oder verliert er sogar seine Stelle, wirkt sich der Fahrtkostenzuschuss deutlich nachteilig aus. Denn für die Berechnung des Krankengelds und auch des Arbeitslosengelds wird der tatsächliche Lohn als Grundlage genommen. Der gewährte Fahrtkostenzuschuss findet in dieser Berechnung keine Berücksichtigung. Je nachdem wie hoch der Fahrtkostenzuschuss ausgefallen ist – und insbesondere dann, wenn er als Ersatz für eine Lohnerhöhung gewährt wurde – kann sich der Betrag deutlich reduzieren.
Geringere Rente
Auch bei der Berechnung des Rentenanspruchs wird der tatsächliche Lohn herangezogen. Wurde in diesem Fall der Fahrtkostenzuschuss statt einer Gehaltserhöhung gewährt, sind Arbeitnehmer auch hier deutlich im Nachteil. Vom Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers geht kein Anteil in die Renten- und Sozialkasse. Denn der Arbeitgeber zahlt ja nur die reduzierte Pauschalsteuer und für den Arbeitnehmer ist der Zuschuss komplett steuerfrei. Entsprechend geringer fällt am Ende der Rentenanspruch aus.
Nachteile des Fahrtkostenzuschusses vermeiden

Kurzfristig sehen Arbeitnehmer durch den Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers also monatlich mehr Netto vom Brutto. Langfristig sollten sie sich aber durchaus überlegen, ob der Fahrtkostenzuschuss die beste Lösung für sie darstellt. Wer während des Jahres auf den Betrag verzichten kann, holt ihn sich bei der nächsten Steuererklärung einfach durch die Kilometerpauschale zurück.
Denn im Einkommensteuergesetz ist geregelt, dass der Arbeitsweg nicht zum geldwerten Nachteil von Arbeitnehmers werden darf. Bis zu einer Höhe von 4.500 Euro im Jahr lassen sich so die Kosten absetzen, die Arbeitnehmern aufgrund der Anfahrt zur Tätigkeitsstätte entstehen.
Ein Fahrtkostenzuschuss ist also nur für diejenigen Arbeitnehmer interessant, die nicht erst auf die Erstattung der Fahrtkosten durch das Finanzamt nach Einreichung ihrer Steuererklärung warten können, sondern monatlich auf einen Betrag zum Ausgleich ihrer Spritkosten angewiesen sind.
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FAQs
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter. Mit dem monatlichen Zuschuss sollen die Arbeitnehmer für die Kosten entschädigt werden, die ihnen durch die tägliche Fahrt zur Arbeit entstehen. Die Höhe des Zuschusses wird im Arbeitsvertrag festgelegt.
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers neben dem eigentlichen Entgelt. Die Kilometerpauschale wird am Ende des Abrechnungszeitraums als Werbungskosten in der privaten Steuererklärung geltend gemacht. Erhält ein Arbeitnehmer einen Zuschuss, verringert sich die abrechenbare Kilometerpauschale um genau diesen Betrag.
Ein Fahrtkostenzuschuss fühlt sich an wie eine Lohnerhöhung, ist aber eine lohnunabhängige Zusatzleistung. Ein Fahrtkostenzuschuss ist aber zunächst im Sinne des Arbeitgebers, denn bei einer echten Lohnerhöhung hätte er mehr Abgaben. Bieten Arbeitgeber also einen Fahrtkostenzuschuss statt einer Lohnerhöhung an, sollten Arbeitnehmer genau überlegen, ob damit nicht eher ein Nachteil für sie einhergeht.
Bei der Berechnung von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder dem Rentenanspruch dient der reale Lohn als Grundlage. Der Fahrtkostenzuschuss ist aber eine lohnunabhängige Zusatzleistung und findet als solche keinen Eingang in die Berechnung der Lohnfortzahlungs- oder Rentenansprüche. Arbeitnehmer, die also statt einer Lohnerhöhung einen Fahrtkostenzuschuss erhalten haben, bekommen im Krankheitsfall möglicherweise weniger Krankengeld und im Rentenalter weniger Rente.
Paragraph 9 des Einkommensteuergesetzes legt fest, dass Arbeitnehmern durch die Fahrt zur Arbeit keine geldwerten Nachteile entstehen. Arbeitnehmer können deshalb ihre Fahrtkosten bei ihrer jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten angeben und bekommen den Betrag bis zu einer Höhe von 4.500 Euro erstattet
Soll der Fahrtkostenzuschuss mit dem vergünstigten Steuersatz von 15 Prozent verrechnet werden, darf er nicht den Betrag übersteigen, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten für seine Fahrten hätte absetzen können. Hier berechnet man also wie gewohnt den Anspruch mit der Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer.