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Steuerfreibetrag 2023: Das solltest du beachten


Der Steuerfreibetrag – auch Grundfreibetrag oder Freibetrag genannt – entlastet Steuerzahler: Einkommen, das unter diesem Betrag liegt, ist grundsätzlich steuerfrei. Laut Statistischem Bundesamt bekommen Steuerzahler dadurch durchschnittlich 1.095 Euro im Jahr an bereits gezahlte Lohnsteuer erstattet. Und für 2023 wurde der Steuerfreibetrag noch einmal angehoben.

Wir erklären, wie Steuerzahler am besten von der steuerlichen Entlastung profitieren und was es mit Pauschbeträgen, Freigrenzen und dem Steuerfreibetrag 2023 auf sich hat. Wer das Prinzip verstanden hat, kann sich – teilweise sogar ohne Rechnung oder Quittung – Steuern zurückholen.

Was ist der Steuerfreibetrag?

Steuerfreibetrag: Definition und Abgrenzung zum Pauschbetrag

Der Steuerfreibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Anteil eines Einkommens, auf den keine Steuer erhoben wird. Der Steuerfreibetrag ist derjenige Teil des Einkommens, der nicht versteuert wird. Verdienen Steuerzahler weniger oder gleich diesem Betrag, müssen sie keine Lohnsteuer abführen. Verdienen sie mehr, wird lediglich der Verdienst versteuert, der über dem Freibetrag liegt. Damit entlastet der Staat diejenigen Arbeitnehmer, deren Einkommen nicht so hoch ist.

Im Alltag werden die Begriffe Steuerfreibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Sachverhalte im Steuerrecht beschreiben. Wir klären auf.

Wie unterscheiden sich Freibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze?

Steuerfreibetrag 2021: Jährlicher und monatlicher Freibetrag in der Übersicht

Freibetrag

Der Steuerfreibetrag wird vom Fiskus festgelegt und legt die Höhe des steuerfreien Einkommens fest. Dabei gilt: Lohnsteuer wird nur für den Verdienst fällig, der diesen Freibetrag übersteigt. Der Betrag orientiert sich an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation und soll die Lebensrealität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer widerspiegeln.
Im Jahr 2022 lag der Grundfreibetrag für die Steuerklasse 1 bei 10.357 Euro. DerSteuerfreibetrag 2023 liegt bei 10.908 Euro. Für Arbeitnehmende heißt das: Ihr Einkommen bleibt steuerfrei, wenn es im Jahr 10.908 Euro nicht übersteigt. Verdienen sie mehr, zahlen sie weiterhin keine Lohnsteuer für die bereits verdienten 10.908 Euro – lediglich der Lohn, der am Ende des Jahres über dem Freibetrag liegt, wird versteuert.

Pauschbetrag

Pauschbeträge sind Ausgaben, mit denen sich die Steuerlast reduzieren lässt und für die das Finanzamt in der Regel keine Nachweise verlangt. Das erleichtert nicht nur die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Unternehmen, sondern auch die Bearbeitung durch das Finanzamt. So lassen sich 2023 mit dem Arbeitgeberpauschbetrag bis zu 1.230 Euro ohne besondere Nachweise als Werbungskosten absetzen.

Für Unternehmen sind solche Pauschbeträge zum Beispiel bei Dienstreisen wichtig: Der Verpflegungsmehraufwand errechnet sich auf Grundlage solcher Pauschbeträge, die sich zudem von Land zu Land unterscheiden. Die einzelnen Restaurantbesuche müssen dann nicht per Quittung belegt werden, sondern werden pauschal von der zu zahlenden Steuer des Mitarbeiters abgezogen.

Freigrenze

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen „Freibetrag“ und „Freigrenze“: Beim Freibetrag wird nur der Betrag versteuert, der den festgelegten Höchstbetrag übersteigt. Wird hingegen eine Freigrenze überschritten, wird direkt der gesamte Betrag versteuert – also auch der Betrag unterhalb der Freigrenze.

In Unternehmen schlägt sich das zum Beispiel bei den steuer- und sozialversicherungsfreien Sachzuwendungen nieder: Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern Sachzuwendungen bis zu einer monatlichen Höhe von 50 Euro gewähren. Wird diese Freigrenze um einen Euro überschritten, werden die gesamten 51 Euro besteuert. Bei einem Freibetrag hingegen wäre lediglich der Euro besteuert worden.

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Steuerfreibetrag 2023: So wird er berechnet

Steuerfreibetrag 2023: So wird er berechnet

Der Steuerfreibetrag beschreibt also den Anteil eines insgesamt zu versteuernden Betrags, für den keine Steuern fällig werden. Das unterscheidet ihn von der Freigrenze, bei deren Überschreitung der gesamte Betrag versteuert werden muss.

Steuerfreibeträge können in unterschiedlichen Formen vorliegen. In der Praxis meint man mit dem Steuerfreibetrag meist den Grundfreibetrag, der die Höhe des steuerfreien Einkommens von Arbeitnehmern und Selbstständigen festlegt. 2023 liegt der Grundfreibetrag, wie bereits erwähnt, bei 10.908 Euro und wurde damit gegenüber dem Vorjahr um mehr als 500 Euro angehoben.

So ist der Grundfreibetrag geregelt

Das Existenzminimum soll steuerfrei sein. Das sieht auch der Staat so. Deshalb gibt es den Grundfreibetrag, der festlegt, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe grundsätzlich von der Lohnsteuer befreit ist. Dieser Betrag wird jährlich erhöht, um die steigenden Lebenshaltungskosten aufzufangen. Steuerzahler müssen den Freibetrag nicht gesondert beantragen – er wird automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt.

Lediglich die Einnahmen, die über der Grenze des Grundfreibetrags liegen, müssen versteuert werden. Für Verheiratete gilt entsprechend der doppelte Betrag. Das macht ein durchschnittliches steuerfreies Einkommen von 909 Euro im Monat.

Der Grundfreibetrag wird allerdings nicht monatlich verrechnet, sondern gilt für ein ganzes Jahr – unabhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Monatliche Fluktuationen beim Einkommen spielen deshalb keine Rolle.

Die Grundfreibeträge der letzten Jahre im Überblick (2016-2023):

SteuerjahrLedigVerheiratet
202310.908 Euro21.816 Euro
202210.347 Euro20.694 Euro
20219.744 Euro19.488 Euro
20209.408 Euro18.816 Euro
20199.168 Euro18.336 Euro
20189.000 Euro18.000 Euro
20178.820 Euro17.640 Euro
20168.652 Euro17.304 Euro

Für 2024 soll der Grundfreibetrag noch einmal deutlich angehoben werden: nämlich von derzeit 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Für Verheiratete oder eingetragene Paare erhöht sich der Freibetrag 2024 entsprechend auf 23.208 Euro.

Welche Freibeträge gibt es?

Welche Freibeträge gibt es?

Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Steuerfreibeträge. Dazu zählen zum Beispiel der Lohnsteuerfreibetrag, der Gewerbesteuerfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Diese Freibeträge müssen in der Steuererklärung gesondert beantragt werden.

Außerdem können Steuerzahler von unterschiedlichen anderen Freibeträgen profitieren, wenn sie zum Beispiel ehrenamtlichen Tätigkeiten nachgehen, Angehörige pflegen oder einen Behindertenstatus haben. Wir stellen die wichtigsten Freibeträge kurz vor:

Lohnsteuerfreibetrag 2023

Arbeitnehmer, die für ihren Beruf Aufwendungen von über 600 Euro im Jahr tätigen müssen, können einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Das ist zum Beispiel dann gegeben, wenn für die Ausübung des Berufs besondere Kleidung oder Ausrüstung nötig ist. Anders als der Grundfreibetrag wird der Lohnsteuerfreibetrag monatlich berücksichtigt. Für Arbeitnehmer heißt das, dass sie keine monatlichen Steuern zahlen müssen, die sie nach Einreichung der Steuererklärung erstattet bekämen.

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Gewerbesteuerfreibetrag 2023

Unternehmen können vom sogenannten Gewerbesteuerfreibetrag profitieren. Dabei wird der Jahresgewinn eines Unternehmens berechnet und lediglich derjenige Betrag versteuert, der den Gewerbesteuerfreibetrag übersteigt. Der Freibetrag liegt 2023 bei 24.500 Euro und wurde im Vergleich zum Vorjahr nicht angehoben.

Für die Berechnung spielt neben dem Gewinn selbst auch der Hebesatz des Unternehmensstandortes und die Steuermesszahl von 3,8 Prozent eine Rolle. Der Gewerbesteuerfreibetrag kann nur von Personengesellschaften genutzt werden. Kapitalgesellschaften (also GmbH oder AG) sind von dieser Regelung ausgenommen.

Kinderfreibetrag 2023

Mit jedem Kind steigen die Ausgaben für Steuerzahler. Deshalb sieht der Fiskus einen Kinderfreibetrag als zusätzlichen Steuerfreibetrag vor. Für 2023 beträgt der Kinderfreibetrag 6.024 Euro. Dieser Betrag addiert sich zum Grundfreibetrag von 10.908 Euro und erhöht somit das steuerfreie Einkommen eines Elternteils.

Hier gilt aber: Eltern können nicht gleichzeitig Kindergeld beziehen und den Kinderfreibetrag nutzen. Eltern sollten also berechnen, von welcher Möglichkeit sie mehr profitieren. Der Kinderfreibetrag gilt übrigens nicht nur für die biologischen Eltern, sondern auch für Adoptiveltern, Großeltern und andere Erziehungsberechtigte. 

Befindet sich das Kind in der Ausbildung, steht den Eltern möglicherweise auch ein Ausbildungsfreibetrag von derzeit 1.200 Euro zu. Das Kind muss dazu volljährig sein und darf während der Ausbildung nicht im Elternhaus wohnen. 

Wie beantragt man einen Steuerfreibetrag?

Wie beantragt man einen Steuerfreibetrag?

Steuerfreibeträge müssen beim Finanzamt beantragt werden. Eine Ausnahme bildet der Grundfreibetrag, der bei jeder Steuererklärung automatisch verrechnet wird: Liegt der Lohn unter dem Freibetrag, fällt keine Einkommensteuer an – lediglich Beträge, die über dem Freibetrag liegen, werden besteuert.

Je nach Art des Steuerfreibetrags sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen und Fristen einzuhalten. In der Regel gilt: Steuerfreibeträge lassen sich von Anfang Oktober bis Ende November beim Finanzamt über ein entsprechendes Formular beantragen, das dort zur Verfügung steht. Neben dem Antrag selbst wird hierfür die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer benötigt.

Die Höhe der Freibeträge und auch die Regelungen ändern sich jedes Jahr. Steuerzahler sollten sich also über Gesetzesänderungen und Anpassungen im Steuerrecht informieren, bevor sie ihre jährliche Steuererklärung einreichen. Für Unternehmen gelten verschärfte Steuergesetze, weshalb sie am besten ihre Finanzen digital managen und mit einem Steuerberatungsbüro zusammenarbeiten. 

Steuerfreier Jahresbetrag bei einem Kleingewerbe

Steuerfreibetrag bei dem Kleingewerbe

Einen Sonderfall stellt das Kleingewerbe dar. Unternehmen, die im vergangenen Geschäftsjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Das entbindet sie auf Wunsch von der Verpflichtung, Umsatzsteuer einzunehmen und abzuführen.

Gleichzeitig gilt für Kleingewerbe bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro jährlich. Solange diese Summe nicht überstiegen wird, muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Erst für den Betrag, um den diese Summe überschritten wird, muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Für die Einkommensteuer gilt der Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr 2023. Wer diese Summe oder weniger umgesetzt hat, zahlt entsprechend keine Einkommensteuer. Aber: Hier wird nicht nur der Umsatz aus der Tätigkeit als Kleingewerbetreibender angerechnet, sondern ebenso weitere Einkünfte wie Dividenden, Mieteinnahmen oder die Vergütung nichtselbständiger Arbeit.

FAQs

Was ist der Steuerfreibetrag 2023?

Der Steuerfreibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Anteil eines Einkommens, auf den keine Steuer erhoben wird. Sinn und Zweck ist die Entlastung der Steuerpflichtigen und gerade denjenigen zu helfen, die mit einem geringen Einkommen auskommen müssen. Dabei wird der Betrag, der für das Existenzminimum benötigt wird steuerlich nicht belastet.

Welche Steuerfreibeträge gibt es?

Im Allgemeinen wird zwischen Freibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze unterschieden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerfreibetrag und einem Pauschbetrag?

Der Freibetrag ist ein bestimmter Anteil des Einkommens, für den der Steuerzahler keine Steuern zahlen muss. Mit Pauschbeträgen bewilligt das Finanzamt Steuerpflichtigen bei bestimmten Einkünften einen pauschalen Abzug von Kosten.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2023 pro Monat?

In Deutschland gibt es keinen pauschalen Steuerfreibetrag pro Monat. Stattdessen gibt es einen jährlichen Grundfreibetrag, der für das Jahr 2023 bei 10.908 Euro liegt. Das bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag im Jahr steuerfrei sind. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 20.700 Euro.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2023 pro Jahr?

Der Grundfreibetrag für die Steuerklasse 1 lag beispielsweise im Jahr 2022 bei 10.347 Euro, seit Anfang 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro.

Patrick Möller
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