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Dienstreise: Alles Wissenswerte rund um Definition, Arbeitszeit, Abrechnung und Co.


Ob Kennenlernen der Geschäftspartner, Pitch beim potenziellen Kunden oder Messebesuch – Dienstreisen gehören in nahezu jedem Unternehmen zum Berufsalltag. Wann immer Mitarbeiter im Dienste der Firma unterwegs sind, kommen sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer regelmäßig einige Fragen auf. Was gilt überhaupt als Dienstreise? Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber? Und zählt die Anfahrt bereits als Arbeitszeit?

Die Wege zur Handhabung der entstandenen Kosten auf Dienstreisen sind vielseitig – ebenso wie die rechtlichen Regelungen bezüglich der Reise an sich. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die du beachten solltest, wenn du deine Mitarbeiter auf Einsätze an entfernten Arbeitsstätten schickst.

Unterwegs für die Firma: Was gilt als Dienstreise und was nicht?

Unterwegs für die Firma: Was gilt als Dienstreise und was nicht?

Einfach gesagt versteht man als Dienstreise Reisetätigkeiten, die aus beruflichen Gründen angetreten werden. Dies umfasst verschiedenste Anlässe, die einen Mitarbeiter an eine andere als seine übliche Tätigkeitsstätte oder seinen Wohnort führen, um seinem Beruf nachzugehen. 

Allerdings spricht man erst ab einer gewissen zurückgelegten Distanz von einer Dienstreise: Unterschieden wird die Geschäftsreise von dem Dienstgang, bei dem der Mitarbeiter aus beruflichen Gründen eine Tätigkeitsstätte in nächster Umgebung aufsucht. So zählt der Kundentermin im benachbarten Stadtteil beispielsweise nicht als Dienstreise, das Vorstandsmeeting im fremden Bundesland allerdings schon.

Entfernungspauschale: Ist der Arbeitsweg eine Dienstreise?

Unabhängig von ihrer Länge gilt die normale Anfahrt zur regulären Arbeitsstätte ebenfalls nicht als Dienstreise. Selbst bei der größten morgendlichen Odyssee zum Arbeitsplatz tragen Mitarbeiter die Kosten für ihren Arbeitsweg selbst. Sie können diese allerdings in der Regel mithilfe der Kilometerpauschale (auch: Pendlerpauschale) über die Werbekosten in der Steuererklärung absetzen. Diese beträgt aktuell:

  • KfZ (Auto) für 1 bis 20 Kilometer einfacher Arbeitsweg: 0,30€ / km
  • KfZ (Auto) ab 25 Kilometer einfacher Arbeitsweg: 0,35€ / km
  • Motorrad, Motorroller, Mofa, Moped: 0,20€ / km

Auslagen effizienter gestalten:
Mehr Freiheit für dein Team

Beginn und Ende der Dienstreise – gehört die Fahrtzeit dazu?

Zwar wird die Dienstreise meist lediglich als Auswärtstätigkeit definiert, die An- und Abreise sind in dieser Definition allerdings beinhaltet. Damit zählen sie definitiv zur Geschäftsreise hinzu. Sobald der Mitarbeiter also das Betriebsgelände oder seinen Wohnsitz verlässt, um die auswärtige Tätigkeit anzutreten, befindet er sich offiziell auf Dienstreise. Die Rückkunft auf dem Betriebsgelände oder im Eigenheim markiert wiederum das Ende der Geschäftsreise.

Dienstreise: Gesetzliche Regelung meist nicht klar definiert

Die Dienstreise ist arbeitsrechtlich nicht klar definiert, womit es auch keine einheitlichen Regelungen rund um die Geschäftsreise gibt. Daher wird Arbeitgebern unbedingt empfohlen, Regelungen für das eigene Unternehmen in klarer Form schriftlich festzuhalten. So kannst du wichtige Punkte individuell Regeln und zentrale Fragen bei jeder Reise bereits vorab klären.

Insbesondere Fahrtkosten und das Tagegeld sollten hierbei klar definiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem kannst du beispielsweise festlegen, auf welche Verkehrsmittel Mitarbeiter während der Reise zurückgreifen dürfen und welche Bestandteile der Reise als Arbeitszeit gelten.

Vorbereitung ist das A und O: Dienstreise beantragen und planen

Vorbereitung ist das A und O: Dienstreise beantragen und planen

Eine Dienstreise kann grundsätzlich einerseits vom Arbeitgeber vorgegeben werden, beispielsweise bei Meetings, Messeauftritten oder externen Firmenevents. Andererseits können Mitarbeiter aber auch selbst eine Geschäftsreise veranlassen, wenn sie zum Beispiel eine berufsbezogene Fortbildung wahrnehmen, oder einen Kunden besuchen wollen.

Dienstreise organisieren als Arbeitgeber

Im ersteren Fall obliegt die Organisation der Reise dem Arbeitgeber. Hierbei solltest du darauf achten, alle Reiseteilnehmer mit möglichst viel Vorlaufzeit über die Reisepläne zu informieren – am besten bereits mehrere Monate vor Reiseantritt. So können die betreffenden Mitarbeiter rechtzeitig private Arrangements wie Babysitter, Terminverschiebungen etc. treffen und sich optimal auf die anstehende Reise vorbereiten.

Solltest du einige Organisationsschritte deinen Mitarbeitern selbst überlassen, sind zudem klare Vorgaben unerlässlich. Welches Hotel wird gebucht? Welcher Flug oder welches Verkehrsmittel wird genommen? Je klarer Richtlinien und Budgets gesetzt sind, desto besser können Fehler und Missverständnisse bei der Buchung vermieden werden.

Folgende Vorgaben können helfen, die Buchung der Dienstreise für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu gestalten:

  • Reiserichtlinien: Lege klar fest, welche Kategorien von Hotels (3 Sterne, 4 Sterne, …) und welche Verkehrsmittel-Standards (2. Klasse im Zug, Economy im Flugzeug,…) für die Reise gebucht werden dürfen.
  • Budgets: Vor der Buchung werden Budgets für Hotels oder Verkehrsmittel für jeden Mitarbeiter oder jedes Team festgelegt – beispielsweise ganz einfach mithilfe virtueller Kreditkarten
  • Tools: Gib bestimmte Tools vor, mit denen Mitarbeiter Hotels oder Reisemittel buchen dürfen, um Preisvariationen und Unsicherheit zu reduzieren.
  • Individuelle Kreditkarten-Limits: Jeder Mitarbeiter bekommt eine Kreditkarte mit einem individuellen Limit zur Buchung, dass er frei auf Verkehrsmittel und Hotel aufteilen kann. Diese Option bietet sich besonders für vielreisende Angestellte (z.B. Vertriebler) an, um Zeit bei der Bearbeitung der Anträge zu sparen.
  • Controlling: Richte bereits vor der Reise eine zentrale “Anlaufstelle” ein, bei der die Mitarbeiter alle Zahlungsbelege von unterwegs sammeln können. Das kann zum Beispiel ein separates E-Mail-Postfach sein. Noch besser eignet aber sich ein digitales Ausgabenmanagement-Tool. Mit der richtigen Software hast du die Ausgaben von Beginn bis zum Ende der Reise jederzeit transparent vorliegen und kannst beispielsweise für kommende Reisen Budgets oder Richtlinien anpassen.

‍Mit den virtuellen Firmenkreditkarten von Moss wird die Reisebuchung zur Teamsache. Zentriere alle Ausgaben für die Reise an einem Ort und erstelle beliebig viele Kreditkarten für die Buchung für alle Teams oder einzelne Mitarbeiter. Echtzeitdaten halten dich über die Ausgaben für Verkehrsmittel und Hotel auf dem Laufenden. Oder du setzt gleich feste individuelle Limits und behältst die Kosten von Beginn an unter Kontrolle. Mehr Freiheit und weniger Aufwand bei der Dienstreisenvorbereitung – mit Moss.

Dienstreiseantrag stellen als Arbeitnehmer

Tritt ein Mitarbeiter eine Dienstreise aus freien Stücken an, muss er beim Arbeitgeber meist zunächst einen Dienstreiseantrag stellen. Ein solcher Antrag wird notwendig, sobald die Reise außerhalb des Dienstortes – der Stadt in der die Tätigkeit regulär verrichtet wird – angetreten werden soll. So wird das Unternehmen nicht nur rechtzeitig über das Reisevorhaben informiert, sondern kann sich auch frühzeitig um die Freigabe von Budgets für Reisekosten, Spesen etc. kümmern, damit diese ordnungsgemäß abgerechnet werden können.

Vorgesetzte und Personalabteilung sollten daher idealerweise genau festlegen, welche Dokumente (z.B. Einladungen, Programminformationen) sie zur Freigabe benötigen, damit der Mitarbeiter ihnen diese gemeinsam mit dem Antrag vorlegen kann. Zudem sollten klare Fristen für die Vorlage des Dienstreiseantrags bestimmt werden – beispielsweise eine Woche im Voraus bei Inlandsreisen und mit längerem Vorlauf für Reisen ins Ausland. Die Organisation einer Dienstreise ist immer eine Herausforderung und mit viel Koordination und Aufwand verbunden. Ein strukturierter Ablauf, eine durchdachte Planung und die Verwendung der richtigen digitalen Tools sind die Voraussetzung für eine stressfreie und erfolgreiche Geschäftsreise.

Reisekosten für die Dienstreise digital abrechnen und buchen

Reisekosten für die Dienstreise abrechnen und buchen

Von der Anreise, über das Abendessen bis zu der Taxifahrt ins Hotel – und dann natürlich noch die Übernachtung selbst: Auf jeder Dienstreise fallen diverse Reisekosten an, die von den Mitarbeitern in der Regel vorgestreckt werden müssen. Auf den Kosten bleiben die Angestellten jedoch selbstverständlich nicht sitzen, sondern das Unternehmen erstattet die Beträge entsprechend zurück – und kann die Reisekosten steuerlich absetzen.

In den meisten Fällen händigt der Mitarbeiter dem Arbeitgeber hierfür nach Beendigung der Dienstreise eine Reisekostenabrechnung (auch: Spesenabrechnung) aus, in der alle angefallenen Kosten aufgeführt sind. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel gemäß der tatsächlichen Ausgaben oder über Pauschalbeträge, die vom Gesetzgeber festgelegt sind.

Zu den typischen Reisekosten zählen:

  • Fahrtkosten und Fahrtnebenkosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Übernachtungskosten
  • Reisenebenkosten

Kilometerpauschale und Co.: So funktioniert die Fahrtkosten-Abrechnung

Um die Fahrtkosten für eine Dienstreise abzurechnen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich nach der Wahl des Verkehrsmittels richten. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln beispielsweise übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten idealerweise ganz einfach bereits im Voraus, wenn das Ticket mit der virtuellen Firmenkreditkarte bezahlt wird.

Reist der Mitarbeiter mit einem Dienstwagen zum Reiseziel, gelten die Kosten für den Dienstwagen bereits als abgegolten und müssen nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Tankkosten werden meist mit einer Tankkarte oder über die Firmenkreditkarte bezahlt.

Komplizierter gestaltet sich das ganze, wenn ein Mitarbeiter mit einem Privatfahrzeug die Dienstreise antritt. Hier kommt die sogenannte “Kilometerpauschale” ins Spiel. Diese beträgt aktuell:

  • Mit dem KfZ: 0,30€ / km
  • Mit dem Moped, Mofa, Motorrad oder Motorroller: 0,20€ / km

Anders als bei der regulären Anfahrt zum Arbeitsplatz zählt hier nicht die einfache Strecke, sondern die tatsächlich zurückgelegte Kilometerzahl. Arbeitnehmer sollten allerdings beachten, dass bei einer Dienstreise rechtlich kein Anspruch auf die Kilometerpauschale besteht. Sie wird lediglich als Referenzrahmen zur Abgeltung herangezogen, entstammt aber ursprünglich dem Bundesreisekostengesetz, das lediglich für Beamte und Soldaten gilt.

Verpflegungsmehraufwand: Tagegeld für eine Dienstreise abrechnen

Verpflegungsmehraufwand: Wie hoch ist das Tagesgeld auf der Dienstreise?

Ob Kaffee auf dem Weg zum Meeting oder belegtes Brötchen in der Mittagspause: Der Verpflegungsmehraufwand umfasst die persönliche Versorgung einer Person mit Essen und Trinken während der Dienstreise. Anders als andere Reisekosten können hierfür jedoch keine Belege eingereicht werden. Stattdessen wird der Verpflegungsmehraufwand über Pauschbeträge abgerechnet, die in §2 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes festgehalten sind. Diese Pauschalen werden auch als “Tagegeld” bezeichnet.

Das Tagegeld wird nur bei Dienstreisen ab einer Dauer von 8 Stunden ausgezahlt und variiert zwischen Inlands- und Auslandsreisen. Seit 2020 werden die Pauschbeträge für Reisen innerhalb Deutschlands wie folgt bemessen:

  • Eintägige Dienstreise ab 8 Stunden: 14€
  • Mehrtägige Dienstreise (An- und Abreisetag): jeweils 14€
  • Mehrtägige Dienstreise (Zwischentage): jeweils 28€

Weitere Reisekosten deiner Mitarbeiter übernehmen und verwalten – mit Moss

Neben den Reisekosten, die über Pauschbeträge zurückerstattet werden können, fallen auf einer Dienstreise natürlich eine Reihe weiterer Kosten an. Taxis, Trinkgeld, Parkgebühren oder Telefonkosten sind allesamt Ausgaben, für die Mitarbeiter klassischerweise alle Belege einzeln sammeln und nach der Reise beim Finanzteam vorlegen müssen. Das bedeutet nicht nur Papierkrieg und regelmäßig verlorene Belege sondern auch einen immensen Zeitaufwand für die Prüfung und Freigabe jeder einzelnen Zahlung.


Mit Moss entlasten wir deine Mitarbeiter, indem sie ihre Reisekosten nicht erst auslegen müssen, sondern direkt mit passenden Mitarbeiterkarten bezahlen können. Alle Belege können mit wenigen Klicks mobil und digital in unserem Tool hinterlegt werden, sodass alle Buchungen transparent, nachverfolgbar und bereit für den Monatsabschluss sind. Dabei behältst du jederzeit die volle Kontrolle über die Ausgaben deiner Angestellten – und kehrst aufwändigen Spesenabrechnungen ein für alle Mal den Rücken.

Arbeitszeit: Gesetzliche Regelung und Vergütung bei Dienstreisen

Arbeitszeit: Gesetzliche Regelung und Vergütung bei Dienstreisen

Eine Dienstreise mag zunächst beinahe nach bezahltem Urlaub klingen, ist in den meisten Fällen jedoch vor allem eins: harte Arbeit an einem fremden Einsatzort. Welche Tätigkeiten auf dem Weg und am Reiseziel als Arbeitszeit gelten, hängt jedoch von den konkreten Regelungen des Arbeitgebers ab.

Arbeitszeitgesetz gilt auch auf der Dienstreise

Generell gilt: Auch auf geschäftlichen Reisen sind die rechtlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verpflichtend. Diese sehen vor, dass die im Arbeitsvertrag festgehaltene Tätigkeit auch auf Dienstreise in dem entsprechenden Zeitrahmen zu erbringen ist. Die Arbeitszeit darf dabei nur in Ausnahmefällen eine Dauer von 8 Stunden überschreiten und muss durch eine Erholungspause unterbrochen werden, die nicht zur Arbeitszeit hinzu zählt.

Fällt die Dienstreise ohnehin in die reguläre Arbeitszeit ist sie auch entsprechend zu vergüten. Findet die Reise allerdings außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit statt, wird zwischen Arbeits- und Ruhezeit unterschieden.

Geschäftsreise: Zählt die Anreise als Arbeitszeit?

Sobald ein Mitarbeiter sich auf einer Dienstreise befindet, ist oft nicht mehr eindeutig, welche der Tätigkeiten während der Anreise und am Zielort als Arbeitszeit und welche als Freizeit gelten. Das für die Reise geplante Meeting oder die besuchte Konferenz zählen natürlich zweifelsfrei zur Arbeitszeit. Aber wie sieht es mit der Bahnfahrt oder dem geschäftlichen Telefonat im Taxi aus?

Was genau auf der Dienstreise als Arbeitszeit gilt, hängt insbesondere von den Vorgaben des Arbeitgebers ab. Grundsätzlich ist die Anreise nicht als Arbeitszeit zu betrachten, sondern fällt unter die sogenannte Wegezeit. Erwartet oder verlangt der Arbeitgeber allerdings, dass der Mitarbeiter während der Anfahrt E-Mails bearbeitet, Telefonate führt oder Meetings vorbereitet, muss auch diese Zeit als Arbeitszeit betrachtet und entsprechend vergütet werden.

Hinweis: Bei der Anfahrt mit dem Auto verhält es sich anders als bei der Anreise mit Bahn oder Flugzeug. Da während der Teilnahme am Verkehr keinen privaten Tätigkeiten nachgegangen werden kann, ist die Zeit im PKW immer als Arbeitszeit zu bewerten.

Was zählt bei Dienstreisen noch zur Arbeitszeit?

Ähnlich wie bei der Anfahrt sieht es bei mehrtägigen Dienstreisen übrigens auch bei der weiteren Zeitgestaltung aus. Während täglich 8 Stunden Meetings, Telefonate und Geschäftsessen als Arbeitszeit vorausgesetzt werden, gelten alle anderweitigen Unternehmungen sowie der Aufenthalt und das Essen im Hotel als Freizeit. Arbeitet der Mitarbeiter allerdings am Frühstückstisch oder im Hotelzimmer, sind natürlich auch diese Tätigkeiten Arbeitszeit.

Arbeitnehmer sollten daher jederzeit genau dokumentieren, zu welchen Zeiten, sie beruflichen Tätigkeiten nachgekommen sind, um Missverständnissen vorzubeugen und eine lückenlose Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen.

Mehr Freiheit und weniger Arbeit auf Dienstreisen – mit Moss

Reisekosten einfach mit Moss managen und entspannter reisen

Anfahrt, Hotel, Verpflegung. Auf Dienstreisen können die verschiedensten Kosten anfallen. Meist gehen hier Mitarbeitende in Vorkasse, Sammeln dann die Belege und geben dann diese an die Buchhaltung. Die Buchhaltung ordnet dann die Belege den Ausgaben zu und bereitet den Monatsabschluss vor. Klingt umständlich, ist es auch.

Doch es gibt auch einfachere Wege: mit Moss kann jedes Teammitglied für eine Dienstreise eine virtuelle Firmenkreditkarte anfragen. Limit und Verwendungszweck werden im Vorhinein festgelegt. Admins (meist Finanzverantwortliche im Unternehmen) geben die Karten frei, passen sie ggf. an oder frieren sie wieder ein. Auch wird bereits beim Erstellen der Karte ausgewählt ob es sich um eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung handelt, also ob die Karte nach einer Zahlung deaktiviert oder monatlich/jährlich wieder „aufgeladen“ wird.

Für Mitarbeiter hat dies etliche Vorteile: Sie müssen Geld für kleine Besorgungen, inklusive Kosten für Verpflegung, nicht länger selbst bezahlen, um es sich anschließend über eine möglicherweise aufwendige Spesenrechnung zurückholen. 

Dank DATEV-Schnittstelle lassen sich alle Daten zudem ganz einfach exportieren und in das verwendete Buchhaltungstool importieren. Mit Moss bleiben sämtliche Mitarbeiterausgaben daher immer transparent nachvollziehbar. Die umfangreiche Ausgabenlösung hilft Managern, Finanzteams, Controlling & Co. dabei, ihr Ausgaben- und Rechnungsmanagement zu optimieren, dabei Zeit zu sparen und gleichzeitig wertvolle Insights in die Finanzflüsse des Unternehmens zu bekommen.

Übrigens: Nach jeder Dienstreise können die Firmenkreditkarten von Moss im Handumdrehen deaktiviert werden. Insbesondere die Erstellung und Löschung von virtuellen Kreditkarten erfolgt in Sekundenschnelle. So ist ebenso das Kreieren einer „Einmal-Karte“ zügig erledigt – diese wird nach erfolgter Nutzung oder nach einem bestimmten Zeitraum ganz automatisch gesperrt.

Danke im Vorhinein festgelegter Limits können Karten von Moss nicht überzogen und für betrügerische Tätigkeiten benutzt werden. Admins (meinst Finanzverantwortliche), die die von Mitarbeitenden beantragen Karten freigeben, können alle Karten auch in Echtzeit ändern oder komplett einfrieren.

Auslagen effizienter gestalten:
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FAQs

Was ist eine Dienstreise?

Unter Dienstreisen versteht man Reisetätigkeiten, die aus beruflichen Gründen angetreten werden. Dies umfasst Anlässe, die den Mitarbeiter an eine andere als die übliche Tätigkeitsstätte oder den Wohnort führen, um dem Beruf nachzugehen.

Was gehört alles zur Dienstreise?

Zu Dienstreisen gehören alle Reisetätigkeiten aus beruflichen Gründen. Wenn hingegen ein Mitarbeiter aus beruflichen Gründen eine Tätigkeitsstätte in nächster Umgebung aufsucht, so zählt der Kundentermin im benachbarten Stadtteil beispielsweise nicht als Dienstreise. Das Vorstandsmeeting in einem anderen Bundesland allerdings schon.

Gehört der Arbeitsweg zur Dienstreise?

Unabhängig von ihrer Länge gilt die normale Anfahrt zur regulären Arbeitsstätte nicht als Dienstreise. Bei längeren Arbeitswegen haben Mitarbeiter die Möglichkeit mithilfe der Kilometerpauschale (auch: Pendlerpauschale) die angefallenen Kosten über die Werbekosten in der Steuererklärung abzusetzen.

Wo beginnt die Dienstreise?

Der Beginn der Dienstreise wird durch die Abfahrt vom Betriebsgelände oder des eigenen Wohnsitz festgelegt.

Wo endet die Dienstreise?

Die Rückfahrt zum Betriebsgelände ins Eigenheim markieren das Ende der Geschäftsreise.

Wie hilft Moss bei Dienstreisen?

Dank der virtuellen Kreditkarten von Moss für Mitarbeiter, können alle Ausgaben auf Dienstreisen einfach überblickt werden. Mit flexibel anpassbaren Ausgabenlimits haben Manager ab Buchung bis zur Rückkehr die volle Kontrolle über die Kosten der Dienstreise ohne sich mit zeitintensive Freigabeprozessen zu beschäftigen.

Amelie Orterer
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