Google Ads erreichen genau die Personen, die gerade aktiv auf der Suche nach einem Produkt, einer Dienstleistung oder einer Information sind. Durch die richtige Auswahl von Suchbegriffen verschaffen sich Unternehmen mit Google Ads genau dort Sichtbarkeit, wo ihr Angebot gerade nachgefragt wird. Wie Google Ads steuerrechtlich verarbeitet und verbucht werden müssen, verrät dieser Guide.
Umsatzsteuer für Google-Werbung: Überblick
Google ist die meistbesuchte Website Deutschlands – und das mit großem Abstand. Facebook hat im September 2021 298 Millionen Aufrufe generiert, Amazon 307 Millionen und YouTube – eine Tochtergesellschaft von Google – sogar 345 Millionen. Das alles ist aber nichts im Vergleich zum Spitzenreiter Google: 915 Millionen Mal waren Menschen aus Deutschland im September auf der Website der Suchmaschine, fast genauso häufig wie auf den Plätzen 2 bis 4 zusammen. Und das betrifft nur die .com-Variante; auf google.de waren zusätzlich 194 Millionen Besucher.
Umsatzsteuer für Google Ads
Für Werbetreibende heißt das: Wer sich nicht mit Google und den dazugehörigen Werbemöglichkeiten, wie beispielsweise Suchmaschinenoptimierung und Ads, auseinandersetzt, lässt ein großes Potenzial ungenutzt. Wer es hingegen probiert, trifft – je nach Suchbegriff und Leistung – auf ein enorm großes Publikum, das bereits aktiv auf der Suche ist und nur auf das passende Angebot wartet.
Wie bei den meisten Produkten und Leistungen in Deutschland wird auf Google Ads eine Umsatzsteuer von 19 Prozent erhoben. Diese stellt Google aber auf den Rechnungen, die die Kunden erhalten, nicht aus. Denn: Genauso wie Facebook, jetzt Meta, hat Google den europäischen Unternehmenssitz in Irland – und nicht in Deutschland. Für den Werbetreibenden bedeutet das, dass das Unternehmen keine Umsatzsteuer erhebt. Das bedeutet aber nicht, dass die Zahlung von 19 Prozent damit entfällt. Nur muss in dem Fall der Werbetreibende die Umsatzsteuer selbst erheben und an das Finanzamt abführen.
Reverse-Charge-Verfahren kurz erklärt
Dieses Prozedere wird als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Folgendes hat es damit auf sich: Wird ein Deutschland ein Produkt oder eine Leistung erworben, zahlt der Leistungsempfänger eine Umsatzsteuer von sieben oder 19 Prozent an den Leistungserbringer, der diesen Betrag wiederum an das Finanzamt abführt. Das ist der übliche Weg.
Hat der Leistungserbringer seinen Sitz aber nicht in Deutschland, kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz. In dem Fall führt nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, sondern der Leistungsempfänger. Auf Rechnungen, die von dieser Regelung betroffen sind, wird keine Umsatzsteuer aufgeführt und es gibt zusätzlich eine Notiz, die auf das anzuwendende Reverse-Charge-Verfahren hinweist.
Google-Werbung buchen: SKR03 und Co.
Wie eine Google-Ads-Rechnung aussieht, ist soweit klar: Anschriften von Leistungserbringer und -empfänger, formelle Eckdaten, Leistungsbeschreibung, Rechnungsbetrag, Verweis auf Reverse-Charge-Verfahren – vereinfacht zusammengefasst. Wie aber werden solche Rechnungen nun steuerrechtlich verbucht? Welche Konten sind von der Buchung wie betroffen?
Wie Google-Werbeanzeigen verbucht werden:
- Die Rechnungssumme der Google-Werbeanzeige wird im Rahmen SKR03 auf das Konto 4600 (SKR04: Konto 6600) verbucht. Das ist soweit der einfache und bereits bekannte Part.
- Durch das Reverse-Charge-Verfahren wird es bei der Buchung der Umsatzsteuer etwas aufwendiger. Ausgehend vom Rechnungsbetrag muss zunächst die Höhe der Umsatzsteuer durch eine Multiplikation mit 1,19 berechnet werden. Das Ergebnis wird im SKR03 auf das Konto 1787 eingebucht, im SKR04 wiederum auf das Konto 3837.
- Im nächsten Schritt muss die Umsatzsteuer nun als Vorsteuer verbucht werden. Um das zu erreichen ist eine Gegenbuchung notwendig: Dazu wird die Umsatzsteuer im SKR03 auf das Konto 1577 (abziehbare Vorsteuer) und im SKR04 auf das Konto 1407 verbucht. Das ist der letzte notwendige Schritt für die Buchung von Google-Werbeanzeigen.
Das gleiche Prinzip gilt genauso beispielsweise für Facebook-Anzeigen, da das Unternehmen hinter der weltweit größten Social-Media-Plattform seinen Sitz ebenfalls in Irland hat. Für den Werbetreibenden hat dieses Prozedere aber abgesehen vom höheren Zeitaufwand keinen entscheidenden Nachteil.
Google-Ads-Rechnungen finden: So geht’s
Um Google-Rechnungen entsprechend der obigen Anleitung verbuchen zu können, müssen diese natürlich erst einmal vorliegen. Wo sind diese aber zu finden? Zu den Google-Rechnungen kommen Werbetreibende über ihren Google-Ads-Account. Im oberen Menü müssen sie nun auf „Tools und Einstellungen“ klicken und schließlich auf „Abrechnung“ und „Abrechnungsübersicht“. Unter „Transaktionen“ und schließlich „Transaktionen und Dokumente abrufen“ können nun die Rechnungen der vergangenen Monate abgerufen und heruntergeladen werden.
Jeder Monat beginnt in der Abrechnung mit einem Anfangssaldo, der sich aus dem Endsaldo des abgeschlossenen Monats ergibt. Wird im Laufe des Monats mehr Budget ausgegeben, als noch als Guthaben vorlag, bucht Google die Differenz per Bankeinzug vom Konto ab. Hier geht Google demnach zunächst in Vorleistung. Auf der Rechnung werden demnach Kosten aufgeführt, die noch zu zahlen sind und die, die bereits erbracht wurden.
Google-Rechnungen auf Vollständigkeit prüfen
Liegen die Rechnungen vor, müssen diese noch auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden, bevor sie entsprechend verbucht werden sollten. Folgende Punkte müssen beachtet werden, damit sie – mit Blick auf das Reverse-Charge-Verfahren – korrekt sind:
- Geschäftsadresse des Leistungserbringers (Google)
- Name des Leistungsempfängers
- Geschäftsadresse des Leistungsempfängers
- Umsatzsteuer-Nummer von Leistungserbringer und -empfänger
- Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren
Sind diese Daten vollständig vorhanden, können die Rechnungen an die Buchhaltung, an den Steuerberater oder an eine entsprechende Software weitergegeben werden, um schließlich weiterverarbeitet zu werden.
Mit Moss Google-Rechnungen smart managen
Moss ist in der Lage, den Prozess der Abrechnung von Google Ads erheblich zu vereinfachen. Bereits bevor die erste Anzeige livegeschaltet wird, unterstützt Moss: Virtuelle Firmenkreditkarten ermöglichen es Mitarbeitern ohne langwierige Abstimmungsprozesse und Freigaben Ads zu schalten. Der Ersteller der virtuellen Kreditkarte kann dabei ein festes Budget festlegen, das dem Mitarbeiter für Anzeigen zur Verfügung steht.
So behält das Unternehmen jederzeit die Kontrolle über ihre Finanzen. Rechnungen, die über die Kreditkarte abgerechnet werden, können der Ausgabe ganz einfach zugewiesen werden.
Und ist die Rechnung doch mal nicht rechtzeitig zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung hinterlegt, erinnert Moss automatisch daran – zum Beispiel per E-Mail oder Slack-Nachricht. So wird immer sichergestellt, dass allen Ausgaben ein entsprechender Beleg zugewiesen ist. Dank DATEV-Schnittstelle können diese Posten schließlich ganz einfach an die Buchhaltung und an den Steuerberater weitergegeben werden.
FAQs
Wie die meisten Produkte und Leistungen in Deutschland, wird auf Google Ads eine Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Da Google seinen europäischen Sitz aber in Irland und nicht in Deutschland hat, führt nicht das Unternehmen die Umsatzsteuer ab, sondern der Werbetreibende. Hier kommt nämlich das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen, womit die Pflicht zur Umsatzsteuerabfuhr an den Leistungsempfänger übergeht.
Rechnungen für Google Ads werden im Rahmen SKR03 auf das Konto 4600 (SKR04: 6600) verbucht. Die Umsatzsteuer wiederum wird dem Konto 1787 (SKR04: 3837) zugewiesen. Die Gegenrechnung, die aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens notwendig ist, läuft auf das SKR03-Konto 1577 (SKR04: 1407). Die Umsatzsteuer muss hier nämlich als Vorsteuer ausgewiesen werden.
Google bucht immer per Lastschrift zum Monatsende ab, sofern mehr Budget ausgegeben wurde, als noch als Guthaben auf dem Werbekonto lag. Google arbeitet hier mit einem Credit-Prinzip.
Rechnungen für Google Ads sind auf dem Google-Ads-Konto unter „Tools und Einstellungen“, „Abrechnung“, „Abrechnungsübersicht“, „Transaktionen“ und schließlich „Transaktionen und Dokumente abrufen“ zu finden.
Eine korrekte und vollständige Google-Ads-Rechnung umfasst folgende Posten: Geschäftsadresse des Leistungserbringers (Google), Name des Leistungsempfängers, Geschäftsadresse des Leistungsempfängers, VAT-Nummer von Leistungserbringer und -empfänger und der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, zuzüglich der entsprechenden Kosten.