Home » Tipps für den Jahreswechsel

Buchhaltung

5 Tipps für Unternehmen zum Jahreswechsel


Die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel sind für Menschen und Unternehmen eine Zeit der Reflexion. Zwischen den Jahren kommt die Tagesroutine zum Halten und ermöglicht eine neue Perspektive auf die eigene Geschäftstätigkeit. Neben dem Blick auf das vergangene Jahr ergeben sich so Chancen und Herausforderungen für die Zukunft. Mit unseren Tipps bereiten sich Unternehmen bestens auf das Jahr 2023 mit all seinen Schwierigkeiten und Potenzialen vor.

Tipp 1: Mit Selbstreflexion neue Ziele und Strategien formulieren

Gerade im unternehmerischen Alltag verheddert man sich im Klein-Klein der täglichen Bürokratie und verliert die großen Ziele und Visionen aus den Augen. Die Kommunikation mit den Kunden oder Lieferanten kann an sich schon eine Herausforderung sein. Im letzten Jahr wurden diese Geschäftsbeziehungen durch weltpolitische Spannungssituationen zusätzlich belastet. Die Krise hat zum Beispiel bewiesen, dass auch global gemanagte Lieferketten jederzeit zusammenbrechen können.

Das Ende des Jahres ist für Unternehmen also eine willkommene Pause des Nachdenkens und der Neupositionierung: Bisherige Strategien können noch einmal überdacht und bei Bedarf angepasst werden. Denn es geht nicht nur darum, noch einmal die Glanzpunkte des Geschäftsjahres hervorzuheben: Bei einer ehrlichen Form der Selbstreflexion werden genauso Fehltritte oder gescheiterte Pläne näher beleuchtet.

Dieser firmeninterne Reflexionsprozess macht häufig klar: Die weltpolitische Lage spielt eine große Rolle, aber eben nicht die einzige. Oftmals haben Unternehmen einen viel größeren Spielraum, als sie sich eingestehen. Eine gute Strategie ist dabei die Rückbesinnung auf die eigenen Unternehmenswerte: Warum wurde das Unternehmen überhaupt gegründet? Was war der Antrieb der Gründer oder Gründerinnen? Und wie lässt sich diese Vision im Umfeld der weltweiten Krisen anpassen und weiterverfolgen?

Digitale Buchhaltung:
Spare Zeit & Geld mit Moss

Ziele erfassen und Strategien formulieren

Aus dieser ehrlichen Selbstreflexion lassen sich im Anschluss neue Ziele formulieren bzw. die alten Ziele anpassen. Neben den finanziellen Zielen spielen hier auch strategische Ziele eine Rolle. In den letzten Jahrzehnten stand die Gewinnmaximierung an erster Stelle und beeinflusste so auch zu größten Teilen die fiskalische und strategische Jahresplanung.

Durch die Digitalisierung sind Konsumenten allerdings mündiger geworden: Sie wissen mehr, sorgen sich um die Umwelt, fordern faire Produktionsbedingungen – und stellen deshalb ganz andere Anforderungen an Unternehmen und Marken. Heutzutage müssen sich Unternehmen zum Beispiel klar positionieren, wenn es um Umweltschutz und Nachhaltigkeit geht. Und auch den Produktionsprozess – also alles, was hinter den Kulissen passiert – müssen Unternehmen für heutige Konsumenten so transparent wie möglich gestalten.

Zwar lautet das übergeordnete Ziel eines Unternehmens immer noch Gewinnmaximierung bzw. wirtschaftliche Überlebensfähigkeit. Doch kann dieses Ziel nicht mehr so vehement und schnurgerade verfolgt werden, wie noch in den letzten Jahrzehnten. Gerade das Jahr 2023 wird ein Jahr, in dem Konsumenten ganz genau darauf achten werden, welchen Unternehmen sie ihr Geld überlassen. Die Unternehmensziele für 2023 sollten diesen Umstand unbedingt berücksichtigen.

Tipp 2: Einblick in Ausgaben: Transparenz gewährleisten

Unabhängig aller anderen Entwicklungen: Ihre Finanzen sollten CFOs und Unternehmen jederzeit im Blick haben. Ein gelungener Jahresübergang beinhaltet nicht nur die Rückschau, sondern auch die Vorausplanung. So sollten für das vergangene Jahr sämtliche Ausgaben und Einnahmen transparent und jederzeit einsehbar gemacht werden – nicht nur für das Finanzamt, sondern in erster Linie auch für die interne Unternehmensplanung. 

Nur, wenn die Buchhaltung und das Management einen klaren und vollständigen Blick über alle Finanztransaktionen bekommen, können sie die Entwicklungen für das Jahr 2023 einpreisen und mögliche Anpassungen ihrer Ausgabenpolitik vornehmen. Preissteigerungen im Energie- und Logistiksektor sind auch für das nächste Jahr absehbar und sollten beim Jahreswechsel ebenfalls in die Planung fürs kommende Jahr miteinbezogen werden.

Hier helfen digitale Buchhaltungstools, die sämtliche Ausgaben des Jahres gebündelt und transparent aufzeigen können. Denn wer sich am Ende des Jahres noch durch Aktenordner oder unsortierte Papierberge wühlen muss, verliert dabei das große Ganze garantiert schnell aus den Augen. Moss bietet dafür eine ganzheitliche Lösung, die sämtliche Finanzprozesse eines Unternehmens maximal vereinfacht. Und für Unternehmen, die ihre Finanzen bisher nicht digitalisiert haben, ist der Jahreswechsel die beste Zeit für einen Umstieg.

Tipp 3: Strategische Aufgaben ans Finanzteam übertragen

Die Folgen der abklingenden Pandemie auf die Wirtschaft sind immer noch nicht in vollem Umfang erfasst. Zwar wird die Planung für 2023 einfacher sein als noch für die Lockdown-Jahre 2021 und 2022, aber auch das nächste Jahr wird ein Jahr voller Unwägbarkeiten.

Zu den strategischen Aufgaben des Finanzteams zählt also auch für 2023, Fixkosten zu senken und, wo möglich, Einsparungen vorzunehmen. Insbesondere Räumlichkeiten, die dank Homeoffice nicht mehr vollumfänglich genutzt werden, können untervermietet oder gekündigt werden. Auch Retainer bei Agenturen, die in der Vergangenheit nicht vollständig aufgebraucht wurden, können entschlackt werden.

Gleichzeitig können Unternehmen auch im Jahr 2023 von zahlreichen staatlichen Fördermöglichkeiten und steuerlichen Erleichterungen profitieren, die ebenfalls vom Finanzteam beachtet werden sollten. Auch Maßnahmen wie die degressive Abschreibung von Anschaffungen oder die zeitliche Verschiebung von Zahlungen zwecks Steuererleichterung können für einen kurzfristigen Liquiditätsschub sorgen.

Tipp 4: Ausgabenrichtlinien neu aufsetzen

Das Finanzteam eines Unternehmens erfüllt aber nicht nur strategische Aufgaben, sondern greift mit seinen Ausgabenrichtlinien auch ins Tagesgeschäft ein. Hier helfen insbesondere digitale Lösungen und Firmenkarten, mit denen die individuellen Ausgaben jeder Abteilung und jedes Mitarbeiters voll einsehbar bleiben.

Firmenkarten funktionieren wie Kreditkarten, nur dass sie auf das Unternehmen ausgestellt werden. Mit ihnen werden Angestellte zum Beispiel auf Geschäftsreisen mit dem jeweils passenden Budget ausgestattet. Sowohl die Buchhaltung als auch die Geschäftsführung behalten dabei alle Ausgaben im Blick und können in Echtzeit Anpassungen am Budget vornehmen oder die Karte gänzlich einfrieren. Diese Art der agilen Finanzplanung wird 2023 für den entscheidenden Schritt gegenüber der Konkurrenz sorgen.

Tipp 5: Gesetzesänderungen für 2023 beachten

Neben den Zielen, die ein Unternehmen sich selbst setzt, ist es auch an die Realität der Gesetze gebunden. Jedes Jahr werden mehr oder weniger schwerwiegende Anpassungen in den Gesetzestexten vorgenommen, die auch Einfluss auf den Geschäftsalltag haben können. In den Jahren 2020 bis 2022 kamen neben Anpassungen auch Neuerungen in Form von Überbrückungsdarlehen hinzu, die ebenfalls ihre eigenen steuerrechtlichen Fragen mit sich brachten.

Im sogenannten Jahressteuergesetz 2022 werden von der Bundesregierung Erleichterungsmaßnahmen im Steuerrecht auf den Weg gebracht, von denen auch Unternehmen profitieren. Es lohnt sich also, diese Entwicklungen als Unternehmer im Blick zu behalten. Die Gesetzesentwürfe aus dem Jahressteuergesetz treten ab 2023 in Kraft.

Jahressteuergesetz: Das ändert sich 2023

  • Homeoffice-Pauschale: Was während der Pandemie angeklungen ist, hat sich mittlerweile zum Geschäftsalltag entwickelt: Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern weiterhin an, im sogenannten Homeoffice von zuhause aus zu arbeiten. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wird ab 2023 die bisher geltende Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag auf 6 Euro pro Tag angehoben. Außerdem können statt der bisherigen 120 Tage bis zu 210 Tage im Homeoffice geltend gemacht werden. Damit erhöht sich der maximale Betrag von 600 auf 1.260 Euro.
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags: Nachdem der Arbeitnehmerpauschbetrag erst im vergangenen Jahr erhöht wurde, wird er für 2023 um weitere 30 Euro angehoben. Arbeitnehmer können in ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 dann einen Pauschalbetrag von 1.230 Euro Werbungskosten geltend machen.
  • Inflationsausgleichsgesetz: Um der derzeit hohen Inflation entgegenzuwirken, wurden ebenfalls entlastende Maßnahmen beschlossen. So wird der Grundfreibetrag im Jahr 2023 von derzeit 9.984 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 11.604 Euro geplant. Auch der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz von 45 Prozent gilt, wird 2023 angehoben: von derzeit 58.597 Euro auf 62.827 Euro. Für das Jahr 2024 wird der Betrag dann noch einmal auf 66.779 Euro angehoben.
  • Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber können ihren Angestellten im Jahr 2023 eine steuerfreie Prämie in einer Gesamthöhe von 3.000 Euro zukommen lassen. Darunter fallen Geld- und Sachzuwendungen gleichermaßen. Wichtig ist nur, dass die Prämie ganz klar vom regulären Gehalt abgegrenzt ist, um von diesem steuerlichen Vorteil profitieren zu können.
  • Austausch veralteter Registrierkassen: Ab 2023 müssen in allen Betrieben Registrierkassen mit einem technischen Sicherheitssystem (TSE) verwendet werden. Kassen, die zwischen November 2010 und Ende 2019 angeschafft wurden, sind nicht mehr auf den erforderlichen Standard aufrüstbar und müssen entsprechend ausgetauscht werden.

Automatisierte Buchhaltung:
Senke deine mtl. Kosten

Fazit: So gelingt der Jahreswechsel für Unternehmen

Den Jahreswechsel von 2022 auf 2023 sollten Unternehmen nutzen, um sich auf ein herausforderndes Jahr vorzubereiten. Dabei spielen nicht nur interne strategische Überlegungen oder Zielformulierungen eine Rolle – auch die Gesetzesänderungen für das neue Jahr wirken sich auf die Unternehmensplanung aus. Unternehmen, die ihre Finanzen im Blick haben, ihre Ausgabenpolitik den weltpolitischen Entwicklungen anpassen und ihre Finanzteams mit den richtigen strategischen Aufgaben betrauen, werden auch das Jahr 2023 mit all seinen Herausforderungen meistern.

Zeitersparnis und mehr Transparenz für Mitarbeiter und Manager

Insbesondere für Unternehmen, die ihre Finanzen noch analog verwalten, eignet sich der Jahreswechsel für den Umstieg auf ein digitales Finanzmanagement. Moss bietet eine ganzheitliche digitale Lösung, mit der Unternehmen sämtliche Finanzausgaben streamlinen können: Mit einem benutzerfreundlichen Interface und neuen digitalen Prozessen wird nicht nur die Buchhaltung effektiv entlastet – auch die Unternehmensführung hat dank Moss jederzeit alle Ausgaben vollständig im Blick.

Gerade in Krisenzeiten, in denen sich auch Preise schnell ändern, können Unternehmen dank der digitalen Lösungen von Moss zügig reagieren und die notwendigen Anpassungen vornehmen. Stressiges Durchwühlen von Papierbergen oder Aktenordnern gehört mit Moss endgültig der Vergangenheit an. Und digitales Ausgabenmanagement könnte im Jahr 2023 mit seinen Herausforderungen der entscheidende Schritt gegenüber der Konkurrenz sein.

Fazit: So gelingt der Jahreswechsel für Unternehmen

FAQs

Wie nutzen Unternehmen den Jahreswechsel am besten?

Der Jahreswechsel ist eine willkommene Gelegenheit für Unternehmen, das letzte Geschäftsjahr noch einmal Revue passieren zu lassen. Neben den Höhepunkten des vergangenen Jahres sollten aber auch gescheiterte Pläne genau in den Blick genommen werden: Hier werden am ehesten Potenziale für die Zukunft sichtbar.

Welche Schritte sind beim Jahreswechsel sinnvoll?

Zunächst einmal sollte ein ehrlicher Reflexionsprozess stattfinden: Was lief gut und was nicht so gut? Im Anschluss können neue Ziele formuliert oder alte Ziele angepasst werden. Aus diesen Zielen ergeben sich konkrete Strategien, die gemeinsam mit dem Finanzteam im nächsten Jahr umgesetzt werden können.

Was ändert sich 2023?

Das Jahressteuergesetz 2022 bringt neue gesetzliche Regelungen für das Geschäftsjahr 2023. Unter anderem wird der Pauschbetrag für Arbeitnehmer angehoben. Auch der Betrag für den Spitzensteuersatz von 45 Prozent wird angehoben. Außerdem können Arbeitgeber ihren Angestellten dank der Inflationsausgleichsprämie einen steuerfreien Betrag von 3.000 Euro im Jahr gewähren.

Was ändert sich 2023 bezüglich der Homeoffice-Pauschale?

Der Tagessatz der Homeoffice-Pauschale wird von 5 Euro auf 6 Euro angehoben. Außerdem können für 2023 insgesamt 210 Homeoffice-Tage geltend gemacht werden. Bis 2022 war die maximale Anzahl an Homeoffice-Tagen auf 120 Tage begrenzt. Der Homeoffice-Betrag erhöht sich demnach von 600 Euro auf insgesamt 1.260 Euro.

Wie ändern Unternehmen ihre Ausgabenrichtlinien für 2023?

Unternehmen, die ihre Ausgaben immer noch analog managen, haben für den Jahreswechsel 2023 die Möglichkeit zum Wechsel auf ein digitales Finanzmanagement. Mit der digitalen Lösung von Moss können sämtliche betriebliche Ausgaben in Echtzeit getrackt und verwaltet werden. Das geschieht über sogenannte Firmenkarten, die wie normale Kreditkarten funktionieren.

Wie ändern sich Unternehmensstrategien für 2023?

Gewinnmaximierung steht immer noch an erster Stelle für Unternehmen. Gleichzeitig müssen Unternehmen aber den größeren Anforderungen der Konsumenten gerecht werden: Sie müssen sich klar zu Umwelt- und zu Nachhaltigkeitsfragen positionieren. Außerdem müssen sie ihre Produktion so transparent wie möglich machen.

Amelie Orterer
Letzte Artikel von Amelie Orterer

    Unsere Inhalte dienen ausschließlich der Informationsvermittlung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch keine verbindliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung wird nicht übernommen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.