SEPA ist der einheitliche bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa und dem europäischen Währungsraum. Seit dem Beschluss im Jahr 2014 sind mittlerweile insgesamt 36 Mitgliedsstaaten beteiligt. Das SEPA-Verfahren garantiert Einheitlichkeit und vereinfacht bargeldlose Zahlungen in Europa – sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen. Insbesondere das SEPA-Lastschriftmandat hat den internationalen Zahlungsverkehr stark vereinfacht. Was genau es mit SEPA auf sich hat und wie SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriftmandate funktionieren, erklären wir in diesem Artikel.
Was ist SEPA?
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und heißt auf Deutsch „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieser europaweite Standard für bargeldlosen Zahlungsverkehr trat 2014 in Kraft und bündelt seitdem die internationalen, aber auch nationalen Zahlungen von derzeit allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie neun weiteren Ländern Europas, inklusive dem Vereinigten Königreich, Monaco und der Schweiz.
Ziel war eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs über Staatsgrenzen hinweg, um so den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Für private Bankkunden, aber auch insbesondere für Unternehmen und Selbstständige macht es mit SEPA keinen Unterschied mehr, ob sie nationale und internationale Zahlungen tätigen oder empfangen.
Die zwei Balkanländer Kosovo und Montenegro sind kein Teil von SEPA. Vatikanstadt und der pyrenäische Kleinstaat Andorra schlossen sich erst vor kurzem dem SEPA-Verfahren an. Es nehmen auch Staaten mit einer eigenen, nationalen Währung teil, so zum Beispiel die Schweiz mit den Schweizer Franken oder Norwegen und den Norwegischen Kronen. Der SEPA-Standard gilt aber nur für den Währungsraum Euro. Überweisungen in andere europäische Währungen sind immer noch an Sonderkonditionen gebunden.
Wie funktioniert eine SEPA-Überweisung?
SEPA-Überweisungen funktionieren über die IBAN- und BIC-Nummer. IBAN steht für „International Bank Account Number“ und ersetzt in Deutschland die bis 2016 nutzbare nationale Kontonummer. Die Bankleitzahl (BLZ) wird bei SEPA-Überweisungen durch die BIC-Nummer (Bank Identifier Code) ersetzt. Hat man beide Nummern zur Hand, funktioniert eine SEPA-Überweisung also genauso wie vorher: Empfängername und IBAN reichen als Daten aus, um eine Überweisung an ein bestimmtes Konto zu tätigen. Bei Überweisungen außerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR) ist zudem die Angabe der BIC nötig.
Der Unterschied zu den jeweiligen nationalen Verfahren besteht für Verbraucher darin, dass internationale Überweisungen und Lastschriften mit SEPA deutlich schneller ankommen. SEPA regelt nämlich rechtlich, wie lange eine Überweisung oder eine Lastschrift unterwegs sein dürfen. Bei Online-Überweisungen und bei Lastschriften liegt die maximal erlaubte Bearbeitungszeit bei einem Tag, bei beleghaften Überweisungen gelten zwei Tage als Höchstgrenze.
Das SEPA-Lastschriftmandat
Was früher Einzugsermächtigung hieß, heißt heute SEPA-Lastschriftmandat: Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige gehen einen Vertrag ein, bei dem zu einem bestimmten Termin eine Zahlung autorisiert wird. Der Zahlungspflichtige erhält hierzu eine eindeutige Mandatsreferenznummer: eine bis zu 35 Zeichen lange individuelle Zahl, die meist auch eine Kunden- oder Mitgliedsnummer enthält. Diese Nummer identifiziert das Mandat, das dem Lastschrifteinzug zugrunde liegt.
Ein SEPA-Lastschriftmandat enthält folgende Angaben:
- Zahlungsempfänger
- Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
- Name des Zahlungspflichtigen
- Mandatsreferenznummer
- Bank des Zahlungspflichtigen
- IBAN des Zahlungspflichtigen
- BIC des Zahlungsempfängers (bei Zahlungen außerhalb des EWR)
Ohne das entsprechende Mandat dürfen keine Lastschriften abgebucht werden. Und fehlerhafte Buchungen können ohne größeren Aufwand bis zu acht Wochen nachträglich zurückgebucht werden. Das bedeutet zusätzliche Sicherheit für Verbraucher. Ein weiterer Vorteil ist die terminierte Zahlung: Verbraucher müssen keine Zahlungstermine mehr im Kopf behalten, da SEPA-Lastschriften rechtzeitig vor dem Zahlungstermin abgebucht werden.
Im SEPA-System wird zwischen Erstlastschrift, Folgelastschrift und Einmallastschrift unterschieden. Die Lastschriftmandate fallen zudem in eine von zwei Kategorien: die SEPA-Basislastschrift (für private Verbraucher) und die SEPA-Firmenlastschrift (für Zahlungen zwischen Unternehmen).
SEPA-Basislastschrift
Ähnlich der ehemaligen Einzugsermächtigung gehen ein Verbraucher und ein Zahlungsempfänger einen Zahlungsvertrag ein. Dieser regelt, wann das Geld vom Konto des Verbrauchers abgebucht wird. Ohne ein gültiges Mandat darf kein Geld abgebucht werden.
Für Kunden erleichtert sich so zum Beispiel die Nutzung ihres Smartphones oder ihrer Versicherung: Die fälligen Beträge werden einfach an festen Terminen vom Konto abgebucht. Verbraucher müssen sich nach der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats also keine Sorgen mehr darum machen, ob Mietzahlungen, Handyrechnungen, Versicherungsbeiträge oder andere wiederkehrende und regelmäßige Ausgaben pünktlich beglichen werden.
SEPA-Firmenlastschrift
Die SEPA-Firmenlastschrift wurde für Zahlungen zwischen Unternehmen konzipiert. Im Gegensatz zur Basislastschrift lassen sich bei einer Firmenlastschrift keine individuellen Rückbuchungen ausführen. Deshalb werden die Daten des Mandats im Vorfeld genau überprüft. Die Bank des zahlungspflichtigen Unternehmens erhält außerdem eine Kopie des Mandats.
Unternehmen, die ihren Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren anbieten möchten, müssen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier, oder auch CI) beantragen. Zusammen mit der Mandatsreferenznummer ermöglicht die CI das Ausstellen von Mandatsreferenzen und somit die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens. In Deutschland wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Deutschen Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft vergeben.
Mit der Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist aber keine automatische Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese wird erst durch das Kreditinstitut des Antragstellers gewährleistet.
Widerspruch einlegen bei falschen SEPA-Abbuchungen
Grundsätzlich erlaubt ein SEPA-Lastschriftmandat nur die Abbuchung fälliger Beträge. Unberechtigten oder falschen Abbuchungen können private Verbraucher innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche verfallen nach dreizehn Monaten. Dieser Zeitraum gilt sowohl für Basislastschriften als auch für Firmenlastschriften.
Kündigung eines SEPA-Lastschriftmandats
SEPA-Lastschriftmandate können, genau wie andere Verträge, einseitig aufgekündigt werden. Verbraucher, die ihren Handyvertrag oder Stromanbieter wechseln, reichen neben der Vertragskündigung also auch eine Kündigung des erteilten SEPA-Lastschriftmandats ein.
SEPA-Lastschriftmandat Vorlage
Im Internet gibt es zahlreiche Vorlagen für die Erstellung eines SEPA-Lastschriftmandats. Die meisten Händler und Dienstleister stellen aber ihre eigenen Vorlagen zur Verfügung, sodass Verbraucher in den seltensten Fällen ein eigenes Mandatsformular erstellen müssen.
Auch wenn sich Lastschriftmandate in ihrem Aussehen unterscheiden können – der Inhalt ist immer gleich: Neben den Daten des Gläubigers (also des Zahlungsempfängers) listet das Mandat die Daten des Zahlungspflichtigen inklusiver seiner IBAN und BIC. Ein zusätzlicher Satz verweist auf das Widerrufsrecht in einem Zeitraum von acht Wochen nach falschen oder unberechtigten Zahlungen. Das Lastschriftmandat ist außerdem erst mit einer Unterschrift des Zahlungspflichtigen gültig.
Ein SEPA-Lastschriftmandat sieht also in der Regel so aus:
- Überschrift, zum Beispiel: „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“
- Name und Anschrift des Gläubigers sowie dessen Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
- Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen sowie dessen Mandatsreferenznummer
- Erklärung des Zahlungspflichtigen, zum Beispiel: „Ich ermächtige den oben genannten Gläubiger, Zahlungen von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom oben genannten Gläubiger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.“
- Erklärung zum Widerspruchsrecht, zum Beispiel: „Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend ab Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“
- Angaben zum Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, also Name der Bank, IBAN und BIC
- Datum und Unterschrift
SEPA: Vorteile des Verfahrens
SEPA hat den Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarkts standardisiert und stark vereinfacht. Zu den größten Vorteilen zählt zum Beispiel, dass Lastschriften nicht mehr zeitverzögert stattfinden. Diese sogenannte Float-Zeit, also der Zeitraum zwischen Überweisung und der Ankunft des Geldes auf dem anderen Konto, ist mit SEPA nicht länger als bei Inlandsüberweisungen. Die Fristen gelten sowohl für Einzel- und Sammelüberweisungen als auch für Daueraufträge und Lastschriftmandate.
Bei Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Währungsraums ist die Float-Zeit rechtlich auf einen Tag beschränkt. Bei beleghaften Überweisungen darf es auch zwei Tage dauern. Erfolgen Überweisungen oder Lastschriften in anderen Währungen als in Euro, gelten Fristen von vier Tagen bei Online-Überweisungen und fünf Tagen bei beleghaften Überweisungen.
Das ist eine deutliche Beschleunigung gegenüber den alten nationalen Verfahren. Bis zur Einführung des SEPA-Verfahrens im Jahr 2014 konnte die Bearbeitung einfacher Geldtransfers nämlich auch schon mal eine Woche dauern.
Dies wird u. a. dadurch garantiert, dass man sich bei SEPA auf ein einheitliches Dateiformat (nämlich XML) geeinigt hat, wodurch zum Beispiel Zeitverzögerungen oder Datenverluste durch Formatkonvertierungen wegfallen. In Deutschland wird die Ausführungsfrist von Zahlungsvorgängen in Paragraph 675s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Mit Einführung des SEPA-Verfahrens im Jahr 2012 gelten folgende Fristen für die Ausführung von Überweisungen:
- Online-Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR): 1 Bankarbeitstag
- Beleghafte Überweisungen in Euro innerhalb des EWR: 2 Bankarbeitstage
- Online-Überweisungen in anderen Währungen, aber innerhalb des EWR: 4 Bankarbeitstage
- Beleghafte Überweisungen in anderen Währungen, innerhalb des EWR: 5 Bankarbeitstage
Die großzügigere Frist bei beleghaften Überweisungen in Papierform erklärt sich aus dem höheren Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand für die Banken. Diese Überweisungen müssen nämlich erst gesammelt und in das System übertragen werden.
Für Zahlungen außerhalb des Europäischen Währungsraums wurden noch keine gesetzlichen Fristen festgelegt. Überweisungen außerhalb des EWR sollten dementsprechend mit einer gewissen Vorlaufzeit getätigt werden. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Bankarbeitstagen ist nämlich nicht ungewöhnlich.
FAQs
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und vereinfacht bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Am SEPA-Verfahren sind 36 Staaten beteiligt, darunter alle 27 Mitgliedsstaaten der EU und neun weitere Staaten wie die Schweiz, Monaco oder das Vereinigte Königreich. Das SEPA-Verfahren trat 2014 verbindlich in Kraft.
Eine der größten Neuerungen von SEPA ist das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Verfahren ersetzt die Einzugsermächtigung und ermöglicht Abbuchungen von einem Konto zu einem bestimmten Datum zwischen privaten Verbrauchern und Händlern (SEPA-Basislastschrift), aber auch zwischen Unternehmen (SEPA-Unternehmenslastschrift). Die Mandatsreferenznummer ermöglicht die Lastschrift und beugt Missbrauch vor.
Händler, die vom SEPA-Lastschriftmandat Gebrauch machen möchten, beantragen eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (CI). Erhalten sie von Kunden ein Lastschriftmandat, wird außerdem eine Mandatsreferenznummer generiert. Beide Nummern garantieren, dass die Lastschrift vertraglich festgelegt und von den Kreditinstituten beider beteiligten Parteien auch durchgeführt werden kann.
Die internationale IBAN-Nummer ersetzt die nationale Kontonummer. IBAN steht für „International Bank Account Number“ und identifiziert ein Konto auch bei internationalen Überweisungen und Lastschriften eindeutig. Bei Überweisungen außerhalb des Europäischen Währungsraums (EWR) ist außerdem die Nennung der BIC nötig. Mit dieser Nummer ist eine eindeutige Identifikation des Kreditinstituts oder der Bank möglich.
Eine SEPA-Lastschrift kann im Gegensatz zu einer Überweisung nur mit einem gültigen SEPA-Lastschriftmandat durchgeführt werden. Erst durch dieses Mandat inklusive einer Gläubiger-Identifikationsnummer und einer Mandatsreferenznummer kann das Konto mit dem vertraglich vereinbarten Betrag belastet werden. Eine fehlerhafte Lastschrift kann bis zu acht Wochen später erstattet werden.