Handlungsfähig bleiben vor und in der Insolvenz
Übernehmen Sie mit Moss effizient die Kontrolle über die Finanzen Ihrer Mandate und Verfahren. Unsere Karten- und Zahlungslösungen sind abgestimmt auf die Anforderungen von finanziellen Restrukturierungen, Insolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren. Schnell eingerichtet, persönlich begleitet, rechtlich abgesichert.



Ausgaben und Karten jederzeit im Griff
Vergeben Sie Rollen, setzen Sie individuelle Limits und steuern Sie Genehmigungsprozesse – nicht nur vor der Insolvenz oder im vorläufigen Verfahren, sondern auch nach Verfahrenseröffnung.
Verlässlich in der Insolvenz
Moss ist ein deutsches E-Geld-Institut – unter BaFin-Aufsicht und in Einklang mit höchsten regulatorischen Standards. Kundengelder werden auf einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bank gesichert.
Schnell startklar, persönlich betreut
Sie können Moss Karten in kürzester Zeit nutzen. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen persönlich zur Seite – in allen Phasen und für eine Vielzahl Ihrer Mandaten.
Finanzteams führender europäischer Unternehmen nutzen Moss
Volle Kontrolle, klare Prozesse – in allen Phasen des Verfahrens
Moss bietet Insolvenzberatern und -verwaltern eine sichere, effektive und schnelle Lösung zur Verwaltung von Unternehmensausgaben – mit individuellen Rollen, Freigabeprozessen und debitorischen Firmenkarten, die weltweit nutzbar sind.

Zentral steuern, delegiert ausführen
Die Admin-Rolle gibt Ihnen als Verwalter volle Kontrolle über Ausgaben und Team-Zugänge – auch bei komplexen Strukturen.
- Sie entscheiden, wer Zahlungen veranlassen oder genehmigen darf
- Alle Aktivitäten sind lückenlos nachvollziehbar
- Rechte lassen sich individuell anpassen und entziehen

Sofort einsatzbereit, global nutzbar
Sowohl virtuelle als auch physische Moss-Karten sind weltweit einsetzbar und bieten maximale Flexibilität.
- Aufladung via SEPA Instant (Echtzeitüberweisung)
- Kein Lastschriftverfahren – volle Kontrolle über Liquidität
- Karten funktionieren weltweit
- Nutzung auch für temporäre Mitarbeiter steuerbar

Verlässlichkeit durch deutsches E-Geld-Institut und Bankenpartner
Unsere debitorischen Kreditkarten werden von der Moss GmbH, einem deutschen E-Geld-Institut, herausgegeben.
Kundengelder werden auf Treuhandkonten bei der Deutschen Bank gesichert.
- Rechtssichere Struktur für Ihre Mandate und Verfahren
- BaFin-regulierte Finanzinstitute
- ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert
- DORA-konform

Flexibel einsetzbar – vor und nach Insolvenzeröffnung
Moss kann sowohl für bereits aktive Unternehmen als auch in der Krise oder nach Verfahrenseröffnung eingeführt werden.
- Ideal für bestehende Kunden, deren Verfahren beginnt
- Schnelle Einrichtung auch für Neukunden
- Wir unterstützen alle Phasen eines Verfahrens: vor der Insolvenz und im vorläufigen Verfahren wie auch nach Eröffnung
Mit Moss erhalten unsere Mandanten in Krisensituationen eine transparente und flexible Lösung für geschäftskritische Zahlungen, z.B. Mitarbeiterausgaben (Tanken, Hotels, etc.) oder fortlaufende Marketingmaßnahmen. Besonders überzeugt hat uns die Geschwindigkeit und einfache Handhabung - zwei entscheidende Faktoren in Restrukturierungsprozessen.
Dr. Felix Melzer, MBA, Rechtsanwalt und Partner bei act legal Germany
FAQ
Kann Moss auch vor einem Insolvenzantrag und im vorläufigen Verfahren genutzt werden?
Ja, Moss kann bereits vor einem etwaigen Insolvenzeröffnungsverfahren eingesetzt werden. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage unserer “Sonderbedingungen Insolvenzverfahren”.
Was passiert mit den Moss Verträgen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Mit der Verfahrenseröffnung endet der bestehende Zahlungsdiensterahmenvertrag mit der Moss GmbH gemäß §§ 115 f. InsO. Eine Fortführung ist möglich, setzt jedoch eine erneute Zustimmung voraus. Ihre Verifizierung im Rahmen unseres KYC-Prozesses muss in diesem Fall nicht erneut erfolgen, wenn die jeweils auftretende Person bereits vorab von uns verifiziert wurden.
Wie erfolgt die Verifikation/Identifikation der auftretenden Person/des Insolvenzverwalters?
Ihre Verifikation erfolgt digital über eine App. Nach einmaliger Verifizierung muss eine erneute Verifizierung in der Regel nicht wiederholt werden.
Die Moss GmbH ist darüber hinaus gemäß dem Geldwäschegesetz verpflichtet, den Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als zusätzlichen wirtschaftlich Berechtigten des jeweiligen Unternehmens zu identifizieren.
Kann Moss auch für insolvente Unternehmen genutzt werden, die keine Bestandskunden sind?
Ja, Moss kann sowohl Bestandskunden als auch Neukunden in allen Phasen des Insolvenzverfahrens unterstützen. Die Implementierung erfolgt schnell und alle Prozesse sind auf die Anforderungen von Insolvenz- oder Eigenverwaltungsverfahren abgestimmt.
Welche Zahlmethoden sind bei Moss möglich?
Die Moss Wallet kann vom Unternehmenskonto oder Insolvenzsonderkonto grundsätzlich per SEPA Instant aufgeladen werden. Über die Moss Wallet verrechnen wir auch unsere Entgelte und Gebühren. Es ist kein Lastschriftmandat notwendig.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Moss während des Verfahrens?
Wir bieten Ihnen zu unseren Geschäftszeiten persönlichen Kontakt zu unseren Experten und Mitarbeitern, die Sie nicht nur beim Onboarding, sondern auch bei sämtlichen weiteren Verfahrensschritten persönlich begleiten.